#DieguteMeldungdesTages
#10von50
Begegnungszonen dienen der Verkehrsberuhigung und ermöglichen ein gleichberechtigtes Miteinander unterschiedlicher Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht seit 2013 die Schaffung von Begegnungszonen. Voraussetzung für die positive Wirkung von Begegnungszonen sind die Sensibilisierung der verschiedenen Gruppen von Verkehrsteilnehmerinnen beziehungsweise Verkehrsteilnehmern für die jeweiligen Bedürfnisse und der gegenseitige Respekt.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr – wie auch Radfahrende – beträgt 20 km/h. Wenn es aus Sicht der Verkehrssicherheit keine Bedenken gibt und es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient, kann die Behörde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit 30 km/h festsetzen. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer – wie zum Beispiel Zu-Fuß-Gehende, Radfahrende, Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker – haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und dürfen einander gegenseitig nicht mutwillig behindern. An dafür ausgewiesenen Stellen darf gehalten beziehungsweise geparkt werden.
Die umstrittenste Begegnungszone der letzten Jahre war die Mariahilfer Straße. Viel wurde vom Untergang geredet, heut weiß man: ein absolutes Erfolgsprojekt! (Auch bestätigt von damaligen ProjektgegnerInnen!)
Für mich sind die Begegnungszonen, dort wo sie Sinn machen, das typisch sozialdemokratische Verkehrssystem: JedeR gibt auf jedeN Acht, niemand behindert andere und alle kommen bestens voran!
#ludwig2020
#wienissoleiwaund
Bild: Von Gugerell – Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=42088599
Bild: Von Herzi Pinki – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=28381150