Braucht Österreich wirklich neun Bundesländer?
Diese Frage stellte „Dok 1“ im ORF zur besten Sendezeit. Neun Bundesländer, neun Landtage, neun Gesundheitsverwaltungen, neun Bauordnungen, neun Campingverordnungen. Dazu der Bundesrat und jede Menge vermeintlicher Doppelgleisigkeiten.
Schon die Beschreibung der Sendung setzt einen bemerkenswerten Rahmen: Auf der einen Seite steht die „gelebte Bürgernähe“, auf der anderen das „milliardenschwere Bürokratiemonster“. Lisa Gadenstätter begibt sich laut ORF in ein „Kompetenzwirrwarr“, während der Ökonom Michael Steiner mit „Rechner und Rotstift“ nach möglichen Einsparungen sucht.
Provokante Fragen sind erlaubt. Gerade Journalismus muss sie stellen. Aber es gibt einen alten Grundsatz: Wer fragt, führt. Ich kann fragen: Warum verschwenden wir jedes Jahr so viel Geld für öffentliche Verkehrsmittel? Oder ich frage: Was ist uns ein funktionierender öffentlicher Verkehr wert? Die Kosten sind dieselben. Trotzdem entstehen im Kopf zwei völlig unterschiedliche Diskussionen.
Genau hier liegt mein Problem mit dieser Sendung. Sie lässt durchaus Argumente für den Föderalismus zu. Regionale Identität kommt vor. Selbstbestimmung kommt vor. Auch der Verfassungsjurist Peter Bußjäger erklärt die Bedeutung der Machtverteilung.
Trotzdem bleibt eine eigentümliche Gegenüberstellung: Auf der einen Seite stehen Rechner, Rotstift, Doppelgleisigkeiten und Milliarden. Auf der anderen Seite Heimat, Herz und Gefühl. Aber Föderalismus ist nicht bloß Gefühl. Subsidiarität, demokratische Repräsentation, regionale Gesetzgebung und die Verteilung staatlicher Macht auf mehrere Ebenen sind keine sentimentalen Erinnerungen an das Heimatdorf. Sie sind Grundprinzipien eines Bundesstaates.
Acht bis zwölf Milliarden – aber woher?
Besonders eindrucksvoll wird es bei einer Zahl: Acht bis zwölf Milliarden Euro sollen die „Ineffizienzen“ des österreichischen Föderalismus laut Ökonom Michael Steiner ausmachen. Das ist gewaltig. Nur: Zwischen acht und zwölf Milliarden liegen vier Milliarden Euro. Das ist keine Rundungsdifferenz. Und damit beginnt für mich eigentlich erst die interessante Diskussion.
Wie wurde diese Zahl berechnet? Welche Aufgaben fallen tatsächlich weg? Welche werden lediglich von den Ländern zum Bund verschoben? Welche neue Zentralverwaltung braucht man dafür? Was kostet die Umstellung? Welche Leistungen sollen anschließend nicht mehr erbracht werden? Denn eine Aufgabe wird nicht automatisch billiger, nur weil sie künftig nicht mehr in Graz, Bregenz oder Innsbruck erledigt wird, sondern in Wien.
Nehmen wir fünf Gemeindeämter und machen daraus eines. Vielleicht brauchen wir danach tatsächlich weniger Amtsleiter. Aber deshalb verschwinden nicht vier Fünftel der Geburten, Bauverfahren, Straßen, Meldezettel und Bürgeranfragen. Die Arbeit ist noch da. Die Frage lautet daher nicht, wie viele Türschilder wir abschrauben können, sondern welche Arbeit tatsächlich wegfällt und was die verbleibende Arbeit danach kostet. Das Beispiel Feistritz in der Dokumentation zeigt nur eine Seite, aber nicht die demokratiepolitischen Auswirkungen und dementsprechende politischen Ergebnisse der letzten Wahlen. Instututionen und auch Örtlichkeiten sollen dann zusammengelegt werden, wenn der klare Wunsch der Menschen danach ist, weil man zum Beispiel erkannt hat, dass sich eineige der Herausforderungen der heutigen Ziet besser gemeinsam mit jemanden lösen lassen. Und wenn die Notwendigkeit diesen Wunsch ausschließt, dann ist das zu respektieren. Es wäre eine zentralistische Herangehensweise, irgendjemanden einen komplettes Machtwerkzeug in die Hand zu geben. Was wäre der nächste Schritt: Der starke Mann, der starke Führer? Intessant ist es ja auch mesietns nur dann, wenn die eigenen Ideen zumindestens gut repräsentiert sind, meistens überrepräsentiert, aber wie sehe es aus, wenn einmal andere politische Ansichten die Mehrheiten gewännen? Änderungen der Geschichte, der Schulbildungen, der Neutralitätskonzepte?
Erinnern wir uns an die „Patientenmilliarde“
Österreich hat Erfahrung mit eindrucksvollen Einsparungsversprechen durch Zusammenlegungen. 2018 beschloss der schwarz/türkis/blaue Gesetzgeber, 21 Sozialversicherungsträger auf fünf zu reduzieren. Der Verwaltungsaufwand sollte sinken, bis 2023 sollte eine Milliarde Euro eingespart werden – die berühmte „Patientenmilliarde“. Später stellte der Rechnungshof fest, dass das Sozialministerium nicht begründen konnte, wie man überhaupt auf diese Milliarde gekommen war. Gegenüber einem Szenario ohne Fusion errechnete der Rechnungshof für 2020 bis 2023 sogar Mehrkosten von 214,95 Millionen Euro. Selbst bei einer für die Reform günstigeren Berechnung blieb ein Mehraufwand mit bis zu 134,10 Millionen Euro.
Das beweist nicht, dass Fusionen immer schlecht sind. Es beweist auch nicht, dass Zentralisierung niemals Geld sparen kann. Es zeigt etwas viel Einfacheres: Eine theoretische Einsparung wird nicht dadurch zu einer realen Einsparung, dass man sie oft genug behauptet. Wer acht bis zwölf Milliarden Euro in den Raum stellt, sollte deshalb auch zeigen können, wo sie liegen.
Was kostet uns Demokratie?
Besonders interessant wird diese Diskussion beim Bundesrat. Für den Bundesrat sind 2026 rund 8,6 Millionen Euro budgetiert. Das ist Geld. Selbstverständlich darf man darüber diskutieren. Es wäre eine große Zahl, wenn es jede und jeder Einzelne zu berappen hätte. Aber setzen wir diese Zahl einmal in Relation.
Der ORF-Konzern kostet Österreich rund 1,133 Milliarden Euro. Davon kamen rund 742 Millionen Euro aus dem ORF-Beitrag. Die öffentlichen Universitäten verfügen für die Jahre 2025 bis 2027 über ein Gesamtbudget von 16,2 Milliarden Euro. Und auch der Vergleich einzelner Bezüge ist interessant: Ein Universitätsprofessor der kollektivvertraglichen Gehaltsgruppe A1 beginnt 2026 bei 6.713,30 Euro brutto monatlich. Nach entsprechenden positiven Evaluierungen kann dieser Betrag im Laufe der Jahre auf 9.244,70 Euro steigen. Sollten wir deshalb Professor:innen abschaffen?
Natürlich nicht. Sollten wir Universitäten schließen, weil sie Milliarden kosten? Natürlich nicht. Und auch aus mehr als einer Milliarde Euro ORF-Konzernumsatz folgt nicht automatisch, dass wir keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen. Genau das ist der Punkt. Eine große Zahl beantwortet noch nicht die Frage, ob eine Aufgabe sinnvoll ist. Ein:e Professor:in soll forschen und lehren. Eine Universität soll Wissen schaffen und vermitteln. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen gesetzlichen Auftrag. Und eine demokratische Institution erfüllt nun mal eine Aufgabe.
Hier werden von Institutionen und Personen Einsparungen in anderen Bereichen gefordert, obwohl die eigentlich gegen die eigenen Kosten und Einsparungspotentiale einen weitaus kleineren Teil ergeben würde. Bei anderen darauf drängen, dass sie wegkommen, aber selber die Taschen auffüllen und nicht erkennen, dass sie ebenso Teil des „großen Ganzen“ sind, wo jede und jeder einen Beitrag dazu leistet.
Warum gibt es diesen Bundesrat überhaupt?
Der Bundesrat ist die sogenannte Länderkammer des österreichischen Parlaments. Was heißt das? Vereinfacht gesagt: Der Nationalrat repräsentiert die Bevölkerung auf Bundesebene. Der Bundesrat bindet die Bundesländer in die Gesetzgebung des Bundes ein. Seine Mitglieder werden von den Landtagen gewählt. Das ist keine historische Laune.
Nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie war keineswegs selbstverständlich, wie der neue österreichische Staat organisiert sein und ob er dauerhaft zusammenhalten würde. Gerade Salzburg, Tirol und Vorarlberg forderten eine starke Stellung der Länder und drohten zeitweise sogar mit einem Austritt aus der jungen Republik. Bei den Verfassungsverhandlungen 1920 war die Sorge vor einem Auseinanderbrechen Österreichs real. Am Ende stand der Bundesstaat.
Das war mehr als eine verwaltungstechnische Entscheidung. Es bedeutete auch: Die Länder sind nicht bloß Außenstellen einer Wiener Zentrale. Sie sind Bestandteile dieses Staates und wirken an seiner Gesetzgebung mit. Das österreichische Parlament fasst es heute denkbar knapp zusammen: „Die Gesetzgebung des Bundes übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus.“
Und Ein Bundesrat ist mehr als ein Veto. Trotzdem wird die Bedeutung des Bundesrats gerne daran gemessen, wie viele Gesetze er verhindert. Das halte ich für den falschen Maßstab. Der Bundesrat besitzt meistens ein sogenanntes suspensives Veto. Das klingt nach Verfassungsjuristendeutsch, ist aber einfach erklärt: Der Bundesrat kann gegen einen Gesetzesbeschluss Einspruch erheben. Der Nationalrat kann diesen Einspruch unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Beharrungsbeschluss überwinden. In bestimmten Fragen besitzt der Bundesrat dagegen ein echtes Zustimmungsrecht. Werden etwa Kompetenzen der Länder durch Verfassungsrecht eingeschränkt, braucht es seine Zustimmung.
Aber Gesetzgebung beginnt doch nicht beim Veto. Wer die Qualität des Bundesrats daran misst, wie oft er am Ende Nein sagt, würde eine gute Ehe danach beurteilen, wie oft sich die Partner:innen gegenseitig die Wohnungstür vor der Nase zuschlagen. Die eigentliche Arbeit beginnt doch schon vorher. Politische Positionen werden entwickelt. Länderinteressen werden eingebracht. Probleme werden angesprochen. Gesetzesvorhaben werden diskutiert und Interessen gegeneinander abgewogen. In der Entstehung der Gesetze werden somit die Bundesländer schon eingebunden und am Ende steht ein gemeinsamer Vorschlag, der dann auch in beiden Parlamenten einerseits eine Mehrheit sucht und diese auch finden muss. Beide Kammern stimmen zu, dass etwas gemeinsam passieren kann, so ist doch die lange Vorgehensweise. Wenn eine Änderung angedacht wäre, dann könnte man die Mitglieder des Bundesrats in den Nationalrat als eigene Abgeordnete integrieren, das Weglassen von Länderinteressen ist jedoch fahrlässig. Wenn am Ende eine Mehrheit zustimmt, beweist das daher nicht, dass die zweite Kammer nutzlos war. Es kann auch bedeuten, dass vorher miteinander gesprochen wurde.
Politik beginnt nicht erst beim Abstimmungsknopf
Und es gibt noch etwas, das in keiner Kostenrechnung ordentlich vorkommt. Politische Repräsentation bedeutet für mich nicht, nach Wien zu fahren, einen Knopf zu drücken und anschließend wieder nach Hause zu fahren. Ein:e Mandatar:in sollte erreichbar sein. Man sollte bei Vereinen, Gemeinden, Hilfsorganisationen und Veranstaltungen sein. an sollte mit Menschen reden, zuhören und Probleme kennenlernen, bevor man im Parlament darüber spricht. Natürlich kann man darüber streiten, ob jede:r Politiker:in diese Aufgabe gut erfüllt. Aber zuerst müssen wir darüber reden, welche Aufgabe eine Institution erfüllen soll. Erst danach können wir darüber diskutieren, was sie kosten darf.
Damit kommen wir zu einem der wichtigsten Begriffe des Föderalismus: dem Subsidiaritätsprinzip. Das klingt zunächst nach einem Begriff aus einem verstaubten Lehrbuch, bedeutet aber etwas ziemlich Einfaches: Eine politische Entscheidung soll möglichst dort getroffen werden, wo sie sinnvoll getroffen werden kann und die betroffenen Menschen möglichst nahe an der Entscheidung sind. Nicht jede Frage gehört deshalb nach Wien. Ob es in Lienz an einer bestimmten Stelle einen Kreisverkehr braucht, ob in Mistelbach eine Ampel notwendig ist oder wie eine Gemeinde ihr Ortszentrum gestaltet, muss nicht am Ballhausplatz oder im Hohen Haus am Ring entschieden werden. Umgekehrt wäre es genauso unsinnig, wenn jede Gemeinde ihre eigene Außenpolitik oder Landesverteidigung organisieren müsste.
Föderalismus bedeutet im besten Fall also nicht, dieselbe Arbeit neunmal zu machen. Er bedeutet, Aufgaben auf jener Ebene zu erledigen, auf der sie sinnvoll aufgehoben sind. Natürlich funktioniert das nicht immer perfekt. Wenn neun unterschiedliche Vorschriften existieren und es für diese Unterschiede keinen vernünftigen Grund gibt, dann vereinheitlichen wir sie. Aber manchmal gibt es diesen Grund eben doch.
Ein Baugesetz für ein Tiroler Bergdorf kann andere geografische und klimatische Bedingungen berücksichtigen müssen als eines für die Wiener Innenstadt. Auch das Camping-Beispiel aus der Sendung zeigt das eigentlich sehr schön. Tirol hat besonders strenge Campingregeln. Dafür mag es aufgrund von Tourismusdruck, Grundeigentum, Naturschutz und örtlichen Gegebenheiten Gründe geben. Wenn ein anderes Bundesland Camping unter bestimmten Voraussetzungen großzügiger erlaubt, ist das ebenfalls eine politische Entscheidung. Warum muss daraus zwingend eine einzige österreichweite Regel entstehen? Und vor allem: Welche? Die strengste Tiroler Regel für ganz Österreich? Oder die liberalste Regel eines anderen Bundeslandes auch für Tirol?
Einheitlichkeit ist noch kein Qualitätsmerkmal und Heimat steht in keiner Excel-Tabelle. Vielleicht liegt ein Teil des Problems darin, wie unterschiedlich Menschen das Wort „Bundesland“ verstehen. Auf einer Verwaltungskarte ist Vorarlberg eine Fläche mit einer Grenze. Kärnten eine andere. Niederösterreich wieder eine andere. Man kann Behörden verschieben, Kompetenzen übertragen und Grenzen theoretisch neu zeichnen. Für Menschen ist das komplizierter. Dort ist man geboren oder aufgewachsen. Dort ist man zur Schule gegangen. Dort hat man Freund:innen gefunden. Vielleicht seinen Fußballverein, seine Musikkapelle, die Freiwillige Feuerwehr oder einfach Menschen, mit denen man seit Jahrzehnten verbunden ist. Dort kennt man Orte nicht deshalb, weil man sie auf Google Maps gefunden hat, sondern weil man Erinnerungen mit ihnen verbindet. Aus einer Verwaltungseinheit wird etwas, das Menschen Heimat nennen.
Wer persönlich wenig Wert auf regionale Bindungen legt, darf das selbstverständlich tun. Aber daraus folgt nicht, dass diese Bindungen für andere Menschen bedeutungslos sind. Heimat ist kein volkswirtschaftlicher Kennwert. Deshalb ist sie noch lange nicht wertlos. Und Heimat widerspricht auch nicht einem gemeinsamen Österreich. Ein:e Vorarlberger:in kann Vorarlberger:in und Österreicher:in sein. Ein:e Kärntner:in Kärntner:in und Österreicher:in. Ein:e Wiener:in Wiener:in und Österreicher:in. Und alle können gleichzeitig Europäer:innen sein. Föderalismus versucht gerade, solche unterschiedlichen Ebenen politischer Zugehörigkeit miteinander zu verbinden.
Und warum dann bei Österreich aufhören? Den Gedanken der Zentralisierung könnte man nämlich konsequent weiterdenken. Wenn weniger politische Ebenen automatisch effizienter sind, warum brauchen wir dann überhaupt Österreich? Österreich hat eine Bundesregierung, Deutschland eine, Italien eine, Frankreich eine. Wir haben unterschiedliche Parlamente, Ministerien, Steuersysteme, Gesundheitssysteme, Verwaltungen und Gesetze. Was für eine gigantische „Doppelgleisigkeit“. Also schaffen wir die Nationalstaaten ab und lassen alles in Brüssel entscheiden? Und wenn Zentralisierung tatsächlich das entscheidende Rezept für Effizienz ist: Warum in Brüssel aufhören? Fast 200 Staaten mit Regierungen, Parlamenten, Verwaltungen und unterschiedlichen Rechtssystemen. Nach dieser Logik wäre doch eine einzige Weltregierung noch effizienter.
Natürlich ist das überspitzt. Genau deshalb ist das Gedankenexperiment interessant. Denn plötzlich versteht jede:r intuitiv, warum eine einzige Zentralregierung, die über einen Kreisverkehr in Lienz, eine Schule in Vorarlberg oder eine Bauordnung in der Steiermark entscheidet, keine vernünftige Konsequenz aus dem Wunsch nach effizienter Verwaltung wäre.
Interessanterweise hat sogar die Europäische Union genau dafür das Subsidiaritätsprinzip in ihren Verträgen verankert. Vereinfacht lautet es: Die EU soll in Bereichen, die nicht ausschließlich in ihrer Zuständigkeit liegen, nur dann handeln, wenn ein Ziel von den Mitgliedstaaten – auch auf regionaler oder lokaler Ebene – nicht ausreichend erreicht werden kann und auf europäischer Ebene besser zu erreichen ist.
Ein Beispiel: Eine gemeinsame europäische Regelung für bestimmte grenzüberschreitende Wirtschaftsfragen kann sinnvoll sein. Ob Mistelbach eine Ampel braucht, eher nicht. Manchmal ist Europa die richtige Ebene. Manchmal Österreich. Manchmal das Bundesland. Und manchmal die Gemeinde oder der Bezirk. Das ist keine ineffiziente Zersplitterung. Das ist Subsidiarität.
Eine Gemeinde ist mehr als ein Amt
Nehmen wir fünf Gemeindeämter und machen daraus eines. Vielleicht brauchen wir danach tatsächlich weniger Amtsleiter. Aber deshalb verschwinden nicht vier Fünftel der Geburten, Bauverfahren, Straßen, Meldezettel und Bürgeranfragen. Die Arbeit ist noch da. Die Frage lautet daher nicht, wie viele Türschilder wir abschrauben können, sondern welche Arbeit tatsächlich wegfällt und was die verbleibende Arbeit danach kostet. Das Beispiel Feistritz in der Dokumentation zeigt nur eine Seite, aber nicht die demokratiepolitischen Auswirkungen und dementsprechende politischen Ergebnisse der letzten Wahlen. Instututionen und auch Örtlichkeiten sollen dann zusammengelegt werden, wenn der klare Wunsch der Menschen danach ist, weil man zum Beispiel erkannt hat, dass sich eineige der Herausforderungen der heutigen Ziet besser gemeinsam mit jemanden lösen lassen. Und wenn die Notwendigkeit diesen Wunsch ausschließt, dann ist das zu respektieren. Es wäre eine zentralistische Herangehensweise, irgendjemanden einen komplettes Machtwerkzeug in die Hand zu geben. Was wäre der nächste Schritt: Der starke Mann, der starke Führer? Intessant ist es ja auch mesietns nur dann, wenn die eigenen Ideen zumindestens gut repräsentiert sind, meistens überrepräsentiert, aber wie sehe es aus, wenn einmal andere politische Ansichten die Mehrheiten gewännen? Änderungen der Geschichte, der Schulbildungen, der Neutralitätskonzepte?
Dasselbe Problem begegnet uns bei Gemeindezusammenlegungen. Natürlich können kleine Gemeinden an Grenzen stoßen. Wenn Aufgaben nicht mehr sinnvoll erfüllt werden können, sind Kooperationen vernünftig. Und wenn Gemeinden und Bevölkerung eine Fusion wollen, kann auch eine Zusammenlegung sinnvoll sein. Aber wir dürfen nicht nur zählen, wie viele Bürgermeister, Gemeindeämter oder Gemeinderäte danach weniger existieren. Eine Gemeinde ist nicht nur ein Amt. Sie ist die kleinste politische Ebene unseres demokratischen Systems. Einen Gemeinderat trifft man vielleicht am Fußballplatz, bei der Feuerwehr, im Wirtshaus oder beim Einkaufen. Wenn fünf Gemeinden zu einer werden, kann die Verwaltung effizienter werden. Gleichzeitig werden die politischen Einheiten größer und es gibt weniger unmittelbar gewählte Vertreter. Beides gehört in die Rechnung. Wer nur die eingesparten Funktionen zählt und den Verlust unmittelbarer Repräsentation mit null Euro bewertet, hat sich sein Ergebnis schon vorher ausgerechnet.
Und wenn wir schon mit dem Rotstift durch Österreich gehen: Dann sollten wir wenigstens konsequent sein. Warum leisten wir uns Universitäten? Warum einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Warum öffentliche Verkehrsmittel? Warum Straßen? Warum Krankenhäuser? Warum ein Gesundheitssystem, in das manche Menschen jahrzehntelang mehr einzahlen, als sie persönlich herausbekommen? Der Radfahrer hat seinen Radweg nicht alleine bezahlt. Der Autofahrer seine Bundesstraße auch nicht. Der Fahrgast mit Klimaticket hat weder den Zug noch die U-Bahn finanziert, in der er gerade sitzt. Und der Patient bezahlt beim Betreten eines Krankenhauses nicht jene Intensivstation, die er hoffentlich niemals brauchen wird.
Wir finanzieren gemeinsam Dinge, weil wir als Gesellschaft entschieden haben, dass bestimmte Aufgaben gemeinsam erfüllt werden sollen. Das ist der Sinn eines Gemeinwesens. Und wenn wir tatsächlich überall denselben Rotstift ansetzen wollen, dürfen auch Medien nicht außerhalb der Rechnung stehen. Der Rechnungshof stellte fest, dass die vom Bund über RTR und KommAustria verwalteten Medienförderungen von 46,23 Millionen Euro im Jahr 2019 auf budgetierte 86,85 Millionen Euro im Jahr 2024 gestiegen waren. Fordere ich deshalb, Medienförderung abzuschaffen? Im Gegensatz zum Beitrag, wo die „Grand dame“ der politischen Berichterstattung Anneliese Rohrer für die Abschaffung einiger Bereich im Föderalismus plädiert, obwohl ihr Gehalt wahrscheinlich auch von einem Medium bekommt, dass sie sich nur leisten kann, weil sie Medienförderung erhält: Ich sage Nein. Fordere ich, Professorengehälter zusammenzustreichen? Nein. Fordere ich, Universitäten zu schließen oder den ORF abzuschaffen? Nein. Denn dann würde ich genau denselben Fehler machen, den ich hier kritisiere. Ich würde eine gesellschaftliche Aufgabe auf ihren Preis reduzieren.
„Wer fragt, der führt“ Und deshalb komme ich noch einmal zu Lisa Gadenstätter und zur Dramaturgie dieser Sendung zurück. Nicht, weil eine Journalistin keine provokanten Fragen stellen darf. Sie soll es sogar. Aber wer fragt, führt. Wenn ich mit Rechner und Rotstift durch Österreich fahre und immer wieder frage, was wir uns sparen könnten, dann möchte ich mindestens ebenso ausführlich die Gegenfragen hören: Was ist uns demokratische Mitbestimmung wert? Was ist uns regionale Selbstbestimmung wert? Was ist uns die Verteilung politischer Macht wert? Und was kostet es, jene Aufgaben, die heute Länder und Gemeinden erledigen, anschließend zentral wieder aufzubauen?
Die Sendung zeigt selbst Beispiele, bei denen unterschiedliche Länderregelungen kompliziert oder sogar absurd wirken können: ein Haus auf einer Landesgrenze, Probleme bei „Essen auf Rädern“, unterschiedliche Campingregeln. Solche Probleme gehören gelöst. Aber dafür muss ich nicht gleich die politische Ebene abschaffen, auf der das Problem entstanden ist. Wenn zwei Nachbarhäuser unterschiedliche Müllabfuhrtage haben, reißen wir schließlich auch nicht eines davon ab. Wir lösen das konkrete Problem.
Österreichs Föderalismus ist nicht perfekt. Es gibt Doppelgleisigkeiten. Es gibt Kompetenzwirrwarr. Es gibt Vorschriften, bei denen man sich ernsthaft fragen darf, weshalb neun unterschiedliche Lösungen notwendig sind. Aber die sind alle entstanden, weil versucht wurde, probleme für menschen zu lösen. Und wer braucht diese rechtliche vertretung in seinem leben, diejenigen, die sich alles leisten können, oder diejenigen, die vielleicht nicht bei jeder auseinandersetzung tausende euro für einen anwalt ausgeben können. diese regelungen wurden fast alle in dem ansinnen gemacht, menschen zu helfen, vor allen denen, die hilfe brauchen. Und wenn sie nicht mehr passe: Dann ändern wir sie. Wenn zwei Behörden tatsächlich dieselbe Arbeit erledigen und daraus keinerlei Mehrwert entsteht, reformieren wir sie. Wenn eine Aufgabe zentral nachweislich billiger und mindestens genauso gut erledigt werden kann, dann reden wir darüber. Aber Reform ist nicht dasselbe wie Zentralisierung.
Und demokratische Repräsentation ist kein Verwaltungsfehler. Wer wissen will, wo Österreich vier, acht oder zwölf Milliarden Euro einsparen kann, soll rechnen. Aber dann bitte vollständig. Mit nachvollziehbaren Grundlagen. Mit realistischen Alternativen. Mit Umstellungskosten. Mit den Kosten neuer zentraler Strukturen. Und mit der Frage, welche Leistungen danach weiterhin erbracht werden müssen. Und uns auch die wirklichen auswirkungen dazu sagen: ok, dann halt schulkassen mit 100 kindern drinnen, das ist billiger, ok, polizei halt nur noch zum strafzettel ausstellen, weil da machen sie einen überschuss, ok, jede:r soll schauen wie man von a nach b kommt, und gesundheitskosten können radikal gesenkt werden, wenn man einfach alle sterben lassen will.
Wer dagegen Bundesländer, Landtage, Gemeinderäte oder den Bundesrat einfach von einer Tafel streicht und den danebenstehenden Betrag zur Ersparnis erklärt, hat noch keine Verwaltungsreform vorgelegt. Österreich ist keine Aktiengesellschaft. Vorarlberg ist keine Filiale. Niederösterreich ist keine Zweigstelle. Das Burgenland ist keine unrentable Niederlassung, die man bei Bedarf mit einer anderen zusammenlegt. Österreich ist ein Bundesstaat. Das ist historisch gewachsen, demokratisch organisiert und hat einen Grund.
Man darf darüber diskutieren, wie dieser Bundesstaat besser funktionieren kann. Man soll darüber diskutieren, wo Bürokratie überflüssig geworden ist. Man darf den Bundesrat kritisieren, seine Rechte hinterfragen und Reformen verlangen. Aber die Frage, was eine demokratische Institution kostet, darf nicht von der Frage getrennt werden, wofür wir sie haben. Denn wenn ausschließlich die billigste Staatsorganisation die beste wäre, wäre die billigste Demokratie am Ende jene, in der niemand mehr mitzureden hat.
Quellen und weiterführende Nachweise
- Österreichisches Parlament: „Aufgaben des Bundesrats“. Darstellung der Mitwirkung des Bundesrats an der Bundesgesetzgebung, des suspensiven Vetos, der absoluten Zustimmungsrechte und der Kontrollrechte.
- Österreichisches Parlament: „100 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz“ sowie Dokumentation zur Verfassungsdebatte 1919/20. Zur starken föderalistischen Position Salzburgs, Tirols und Vorarlbergs sowie zur damaligen Sorge vor einem Auseinanderbrechen der Republik.
- Österreichisches Parlament/Budgetdienst: Bundeshaushalt 2026, UG 02 Bundesgesetzgebung. Für den Bundesrat sind 2026 rund 8,6 Millionen Euro veranschlagt.
- ORF: Programminformation zu „Dok 1 – Österreich ohne Bundesländer!?“. Zur Fragestellung der Sendung sowie zu den Formulierungen „milliardenschweres Bürokratiemonster“, „Kompetenzwirrwarr“ und „Rechner und Rotstift“.
- ORF: Konzernabschluss 2025. Konzern-Umsatzerlöse 1.132,7 Millionen Euro, davon 742,4 Millionen Euro ORF-Beitrag.
- Rechnungshof Österreich: Bericht „Reform der Sozialversicherungsträger“. Zur nicht darstellbaren „Patientenmilliarde“, den errechneten Mehrkosten von 214,95 Millionen Euro gegenüber dem Basisszenario sowie der alternativen Bandbreite von 34,78 bis 134,10 Millionen Euro Mehraufwand.
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Leistungsvereinbarungen der öffentlichen Universitäten 2025–2027. Gesamtbudget 16,2 Milliarden Euro.
- Universität Wien/Kollektivvertrag der Universitäten: Gehaltsschema 2026. Gehaltsgruppe A1 für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren: 6.713,30 Euro monatlich, mit entsprechenden Evaluierungen und Dienstzeiten bis 9.244,70 Euro.
- Rechnungshof Österreich: „Medienförderungen durch KommAustria und RTR“. Anstieg der geprüften Bundesmedienförderungen von 46,23 Millionen Euro 2019 auf budgetierte 86,85 Millionen Euro 2024; ORF-Finanzierung und Förderungen anderer Gebietskörperschaften waren in dieser Summe nicht enthalten.
- Vertrag über die Europäische Union, Art. 5 Abs. 3, sowie Europäisches Parlament: „The principle of subsidiarity“. Zum Grundsatz, Entscheidungen möglichst bürgernah zu treffen und Aufgaben nur dann auf EU-Ebene wahrzunehmen, wenn die Ziele auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht ausreichend erreicht werden können.

